Damit ist für den Ernstfall bereits festgelegt, wer Sie bei wichtigen Entscheidungen vertreten soll. Denn weder Ehepaare noch Kinder können dies automatisch. Wer hier nicht vorsorgt, der riskiert, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird. Sie erhalten außerdem einen Einblick in die Änderungen, die seit dem 01.01.2023 gelten.