Sturm: Ihre Rechte als Bahnkunde
Wenn ein Sturm wie Ylenia übers Land zieht und der Fahrplan der Deutschen Bahn durcheinander gewirbelt wird – Züge zu spät oder gar nicht kommen, kann man sich still ärgern oder seine Rechte wahrnehmen. Welche das sind, haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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