„immergrün“: Bundesnetzagentur untersagt Abschlagszahlungen
Die Bundesnetzagentur hat der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG) mit der Marke „immergrün“ am 9. Februar 2022 die Erhöhung von Abschlagszahlungen für Strom und Gas untersagt. Wir erläutern je nach Ausgangslage das richtige Vorgehen für Betroffene.
Quelle: Verbraucherzentrale