Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV
Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist geht noch bis zum 30. Juni 2024. Doch was verbirgt sich hinter der Abschaffung? Und was bedeutet das für Ihre Kabelanschluss-Kosten?
Das Wichtigste in Kürze:
- Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen.
- Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner:innen nennt man Nebenkostenprivileg.
- Sie müssen bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
- Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.
- Vorsicht bei sogenannten „Medienberater:innen“ an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen
Quelle: Verbraucherzentrale
