Sind zwei Menschen verheiratet und ist einer von ihnen gesetzlich rentenversichert, hat der oder die Hinterbliebene beim Tod des Versicherten oftmals einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Was es dazu zu wissen gibt, lesen Sie hier.
Stirbt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, muss nicht nur die Trauer bewältigt, sondern es müssen auch finanzielle Dinge geregelt werden. Gut, wenn der oder die Verstorbene verschiedene Ansprüche aus der gesetzlichen Rente hinterlässt. Vor allem Frauen, die wegen Kindern und Haushalt beruflich zurückgesteckt haben, fragen sich: Kann ich mir mein Leben ohne meinen Ehemann noch leisten? Sie leben im Durchschnitt länger als Männer, haben aber in der Regel eine deutlich geringere gesetzliche Rente.
Quelle: n-tv.de