BGH-Urteil: Recht auf zeitlich flexible Umbuchung nach Flugannullierung

Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen die Lufthansa

  • Im Falle einer Flugannullierung haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Soweit Plätze verfügbar sind, können Betroffene diese auf Wunsch auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt antreten.
  • Die Fluggesellschaften dürfen hierfür keinen Aufpreis verlangen.

Quelle: Verbraucherzentrale

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