E-Rezept: Das soll sich ab Juli ändern

Ab Juli sollen Versicherte E-Rezepte auch per elektronischer Gesundheitskarte abrufen können. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept steht für „Elektronisches Rezept“ – also das Papierrezept in digitaler Form. In dem Rezept sind die Daten zum verschriebenen Medikament gespeichert. Es kann in der Apotheke eingelöst werden wie das bisherige Papierrezept. Mehr Informationen zum E-Rezept finden Sie hier.

Kann ich das E-Rezept bereits nutzen?

Theoretisch ja. Alle Apotheken in Deutschland sollten seit dem 1. September 2022 bereit sein, E-Rezepte einzulösen. Auch niedergelassene Arztpraxen sollten in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen – müssen sie aber nicht. Ab 2024 soll das E-Rezept verpflichtend werden.

Quelle: apotheken-umschau.de

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