Marktcheck: Unzulässige Kündigungsklauseln bei jedem siebten Unternehmen

Seit März 2022 gelten verbraucherfreundlichere Regelungen zu verkürzten Kündigungsfristen und Laufzeitregelungen. In einer gemeinsamen Aktion haben die Verbraucherverbände jetzt über 800 Unternehmen überprüft. Jedes siebte hält sich in seinen AGB nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einem Marktcheck haben die Verbraucherzentalen, der VerbraucherService Bayern und der Verbraucherzentrale Bundesverband bundesweit über 800 Firmen überprüft, ob sie in ihren AGB die Vorgaben des Gesetzes für faire Verbraucherverträge auch umsetzen.
  • Jeder siebte Anbieter gibt in seinen AGB unwirksame Laufzeitverlängerungen oder falsche Kündigungsklauseln an.
  • Insgesamt stellten die Verbraucherzentralen 167 Verstöße bei 116 Unternehmen fest.
  • Die Verbraucherzentralen haben diese Unternehmen abgemahnt. Falls nötig, verklagen die Verbraucherzentralen die Unternehmen

Quelle: Verbraucherzentrale

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