Versicherer verlangt ärztliches Attest vor Reisestornierung

Die Ergo Reiseversicherung verpflichtete Verbraucher:innen in ihren Versicherungsbedingungen zur Einholung von ärztlichen Attesten vor der Stornierung einer Reise. Die Verbraucherzentrale ging dagegen rechtlich vor und konnte vor dem Landgericht München I (Az. 12 O 13566/22, nicht rechtskräftig) ein Urteil gegen diese rechtswidrige Klausel erwirken.

Versicherungsbedingungen sind zentraler Bestandteil von Versicherungsverträgen. Oft fallen benachteiligende Klauseln jedoch erst im Schadensfall auf und stellen Verbraucher:innen vor die schwierige Herausforderung, vom Versicherer eine Leistung zu bekommen. In einem aktuellen Fall unlauterer Versicherungsbedingungen hatte die Ergo Reiseversicherung AG Verbraucher:innen in ihren Klauseln dazu verpflichtet, stets vor der Stornierung einer Reise, unter anderem wegen Krankheit, ein ärztliches Attest einzuholen.

Quelle: Verbraucherzentrale

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