Bausparkassen kündigen schon länger alte Verträge mit noch heute interessanten Zinsvereinbarungen. Dabei ist nicht jede Kündigung zweifelsfrei rechtens. Die Verbraucherzentralen unterstützen Sie mit einer Einschätzung, um sich gegen angedrohte oder schon ausgesprochene Kündigungen zu wehren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Viele Bausparkassen kündigen seit einer Weile Bausparverträge mit hohen Bonuszinsen. In manchen Fällen ist die Kündigung unwirksam oder die Rechtslage umstritten.
- Ein Bausparvertrag ist laut aktueller BGH-Entscheidungen in der Regel 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife mit Frist von 6 Monaten kündbar.
- Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die Bausparkasse ein (vermeintlich) attraktives Alternativangebot macht.
- Wir stellen Ihnen die gängigsten Maschen vor, mit denen Bausparkassen alte Verträge loswerden wollen und zeigen Ihnen, wie Sie sich wehren können.
Quelle: Verbraucherzentrale