Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzlichen Regelungen ein Schnippchen zu schlagen – und geht juristisch dagegen vor.

Seit dem 28.05.2022 sind Anbieter verpflichtet, bei der Ankündigung von Preisermäßigungen, bei denen auf einen höheren oder bisherigen Preis Bezug genommen wird, auch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für die beworbene Ware anzugeben. Wir haben in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachtet, mit denen Anbieter versuchen, dieser gesetzlichen Regelung ein Schnippchen zu schlagen – oder sie bis an die Grenzen der gesetzlichen Vorgaben auszureizen.

So wirbt der Discounter Aldi mit prozentualen Preisermäßigungen für Waren und „Preis Highlights“. Wobei mit der prozentualen Ermäßigung nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage Bezug genommen wird und das beworbene „Preis Highlight“ – eine Ananas für 1,49 Euro – unter Angabe eines gestrichenen Preises von 1,69 Euro und gleichzeitiger Angabe des niedrigsten Verkaufspreises der letzten 30 Tage in Höhe von 1,39 Euro angeboten wird. Ob es sich tatsächlich um ein „Preis-Highlight“ handelt, oder doch eher um eine Täuschung der Verbraucher:innen, lassen wir aktuell gerichtlich klären.

Quelle: Verbraucherzentrale

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