Die soziale Pflegeversicherung sichert das Pflegerisiko nicht vollständig ab. Reichen ihre Leistungen nicht aus, um die pflegebedingten Kosten zu zahlen, können Sie als Betroffene:r unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ stellen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Pflegeversicherung zahlt immer nur einen festen Betrag an Pflegeleistungen.
- Sollte dieser Betrag nicht reichen, können Sie den darüber hinausgehenden Bedarf an Pflegeleistungen auf Antrag durch die „Hilfe zur Pflege“ decken.
- Voraussetzung ist, dass Sie als Betroffene:r Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
- Bei der Berechnung der Bedürftigkeit wird sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehegatten bzw. Lebenspartners herangezogen.
- Die Vermögensfreigrenzen sind für Alleinstehende auf 10.000 Euro und für Eheleute auf 20.000 Euro angehoben worden.
Quelle: Verbraucherzentrale