Sozialhilfe: Wann sich das Sozialamt an Pflegekosten beteiligt

Die soziale Pflegeversicherung sichert das Pflegerisiko nicht vollständig ab. Reichen ihre Leistungen nicht aus, um die pflegebedingten Kosten zu zahlen, können Sie als Betroffene:r unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ stellen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Pflegeversicherung zahlt immer nur einen festen Betrag an Pflegeleistungen.
  • Sollte dieser Betrag nicht reichen, können Sie den darüber hinausgehenden Bedarf an Pflegeleistungen auf Antrag durch die „Hilfe zur Pflege“ decken.
  • Voraussetzung ist, dass Sie als Betroffene:r Ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen.
  • Bei der Berechnung der Bedürftigkeit wird sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehegatten bzw. Lebenspartners herangezogen.
  • Die Vermögensfreigrenzen sind für Alleinstehende auf 10.000 Euro und für Eheleute auf 20.000 Euro angehoben worden.

Quelle: Verbraucherzentrale

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