Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen

Hilfe auf Rezept: So können gesetzlich Krankenversicherte eine häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe beantragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus.
  • Voraussetzung ist, dass Sie keine mit Ihnen im Haushalt lebende Person haben, die Sie pflegen bzw. den Haushalt führen kann.
  • Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.

Quelle: Verbraucherzentrale

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